Regelwartezeit (historisch) (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Samstag, 18.12.2021, 18:37 (vor 832 Tagen) @ JanZ

Gibt es denn noch abgestimmte Wartezeitregelungen?
Es gibt die Dispositionsvereinbarungen, die sich aber eher auf Fragen der Zugfolge als auf Wartezeiten beziehen. Es gab ja mal (bis mindestens 2009) den Zusatz zur Richtlinie 420 ("420.0102Z01 - Anschlüsse im Fahrplanabschnitt...) mit Tabelle zur Regelwartezeit, wobei Übergangszeiten, Mindestübergangszeiten und zwischen den EVU und DB Netz abgestimmte Abweichungen von der Regelwartezeit wohl online einsehbar waren.


Soweit ich weiß, gibt es die immer noch, nur nicht online abrufbar.

Es wäre für die Fahrgäste zu begrüßen, wenn diese über Wartezeitregelungen informiert würden. Dann ließe sich auf längeren Fahrten besser planen.


Das sehe ich auch so. Wobei, so wie ich das verstehe, Regelwartezeit auch nicht heißt, dass der Zug automatisch wartet. Seinen Anschlusswunsch melden und hoffen, dass ihm entsprochen wird, muss man daher immer noch.

Regelwartezeit (wenn größer 0 Minuten) bedeutete, dass nur bei Wunsch nach ihrer Überschreitung Anträge der

Transportleitungen oder vergleichbare Einrichtungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen

10 Minuten vor der Ist-Ankunft des verspäteten Zuges

bei der Betriebszentrale zu stellen waren.
Eine Regelwartezeit von 0 Minuten bedeutete,

dass grundsätzlich die transportleitenden Stellen als Besteller einer Überschreitung der Regelwartezeit ab der ersten sich übertragenden Verspätungsminute einzuschalten

waren.


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