Es ging um touristischen Verkehr (Fahrkarten und Angebote)

Power132, Montag, 03.08.2020, 18:37 (vor 2051 Tagen) @ Henrik

"Auch Reisen aus beruflichen Gründen sind überall erlaubt, wenn diese für die Ausübung des Jobs erforderlich sind"

Und schon ist ein hier angesprochenens BC100(F) Nutzungsverbot ad absurdum geführt.


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