Unterschied Lufthansa und DB aktuell (Fahrkarten und Angebote)

ffz, Montag, 03.08.2020, 10:56 (vor 2049 Tagen) @ agw

Die DB ist kein Staatsunternehmen. Sie ist eine Aktiengesellschaft, die dem Aktienrecht unterliegt, wozu unter anderem die Gewinnerzielungspflicht gehört. Dass der Bund 100% der Aktien hält ändert nichts an der Situation.

So lange wie die DB AG wie alle anderen EVU auch die Corona-Verordnungen der Länder umsetzen, so lange kann der Staat da nichts machen. Würde der Staat nun zB anordnen, dass nur otwenidge Fahrten durchgeführt werden dürfen, hat zB UK gemacht, müsste der Staat auch Schadensersatz für die entgangenen Einnahmen zahlen. Dafür fehlt nun die rechtliche Grundlage.


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