Ausgleich für Nichtbenutzung der BC fehlt auch. (Fahrkarten und Angebote)

ffz, Montag, 03.08.2020, 14:15 (vor 1334 Tagen) @ Ösi

Wie schon mehrfach erwähnt: Abhängig vom Bundesland galten Ausgangsbeschränkungen. Da hätte man nicht einfach so fahren können, zumindest nicht legal.

Falsch!!! Es gab in Deutschland in keinem Bundesland Ausgangsbeschränkungen die man nicht hätte umgehen können, wenn man gewollt hat. Man musste einen triftigen Grund haben in einigen Bundesländern, allerdings waren die Gründe die im Gesetz genannt wurden nur als Beispiele zu verstehen und nie abschließend zu sehen, so wurde es in Bayern und Saarland Höchstrichterlich festgestellt.

Wer zB in Bamberg wohnte und beschlossen hat einen Spaziergang an der Zugspitze zu unternehmen der konnte das jeder Zeit im Rahmen der gültigen Gesetze tun. es war nie festgelegt dass der Spaziergang am Wohnort stattfinden muss. Das wurde zwar in den Medien anders kommuniziert war aber nie Inhalt eines Gesetzestextes.


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