Grundsätzlich! rechtlich bestätigt (Fahrkarten und Angebote)

Henrik, Montag, 03.08.2020, 16:32 (vor 2055 Tagen) @ Power132

Es ging um nicht unabdingbare Einreisen. Pendlern die zur Arbeit mussten, und keinen Arbeitsplatz zu Hause/Kurzarbeit hatten, war es trotzdem gestattet, in andere BL "einzureisen". Alles andere wäre einem Berufsverbot gleichgekommen und das hätte das BVG aber sowas von zügig gekippt.

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/einreise-und-urlaub-was-ist-wann-in-den-...

..und dort ist zu lesen, dass die Einreise grundsätzlich verboten war.

Wie kommst Du hier auf Berufsverbot? von Berufen war doch gar nicht die Rede.
Was sagst Du denn zu den Einschränkungen in der Gastronomie, in der Kulturbranche (Konzerte, Theater, Museen) - da sprichst Du nicht von Berufsverbot? Da haben die Gerichte das aber gekippt oder was?


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