Ausgleich für Nichtbenutzung der BC fehlt auch. (Fahrkarten und Angebote)

frank_le, Montag, 03.08.2020, 15:27 (vor 2048 Tagen) @ heinz11


Dein "Falsch" ist leider nicht ganz richtig. ;-)

In der Corona-Verordnung des Freistaates Sachsen vom 31. März 2020 heißt es unter den triftigen Gründen zwar lediglich

" ...14. Sport und Bewegung im Freien vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens oder Grundstücks, allerdings ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder im Ausnahmefall mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person,...".

Jedoch hat das Sächsiche OVG in einem Beschluß vom 07. April 2020 den Bereich des Wohnumfeldes mit einem Radius von 15 Kilometern definiert. Also in Leipzig wohnen und auf der Landeskrone in Görlitz wandern gehen, wäre nicht erlaubt gewesen.

Und die Polizei hat dies in Sachsen auch kontrolliert. Ebenso war der Besuch zu touristischen Zwecken (bzw. die Flucht) nach Sachsen-Anhalt durch eine dortige Regelung untersagt. Es wurden z.B. Besucher des Magdeburger Zoo mit auswärtigen Nummernschild beim verlassen des dortigen Parkplatzes gestoppt und es gab dreistellige Corona Verwarnungen.


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