Warum keine Rückfallebene? (Allgemeines Forum)

sibiminus, Freitag, 03.05.2019, 04:30 (vor 2523 Tagen) @ s103

Persönlich oder übertragbar könnte in der Datenbank vermerkt werden.
Ein Namensaufdruck beugt Verwechselungen in Mehrpersonenhaushalten vor.


In der Metropolregion Stuttgart wird die Polygo-Karte mit Name und Bild, jedoch ohne Geburtsdatum (zumindest bei mir nicht mehr jugendlichem) ausgegeben. Auch mit dem übertragbaren E-Ticket schadet das Bild nicht, denn der Identitätsabgleich ist ticketabhängig nur optional fällig.

Ja. Aber wenn es personengebunden ist, sind im eTicket immer noch die Inhaberdaten hinterlegt = der Aufdruck ist kein (alleiniges) Prüfkriterium.

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich zwei Personen mit identischem Namen ein Ticket teilen, ist sehr gering. Ebenso der mögliche Schaden, da ja keine gleichzeitige Nutzung möglich ist.


Es bleibt nicht erspart, auch mit defektem Chip in irgendeiner Weise die Echtheit überprüfen zu können, ansonsten müsste man im Zweifel zugunsten des Kunden entscheiden. Technische Defekte passieren im Alltag nun einmal, und das System haben die Anbieter gewählt, nicht der Kunde. Eine Datenbank ist zur Ersatzausstellung ohnehin notwendig, und daraus lassen sich volle Identität des Inhabers (falls personengebunden) und Gültigkeit des Tickets ermitteln.

Jo klar, nur ist diese Datenbank in vielen Verbünden dezentral, d.h. jedes EVU behält die Ticketdaten in der eigenen Vertragsverwaltung und gibt als Minimallösung nur Einträge auf die Sperr- und Aktionslisten weiter. Dann sieht man im Zug nur: Karte unlesbar und gesperrt ja/nein. Ob die Karte räumlich/zeitlich/persönlich gültig ist, muss im Nachgang geprüft werden...

Insofern bin ich auch der Meinung, dass die Verkehrsunternehmen bei nicht möglicher Kontrolle in eine nachträgliche Prüfung einsteigen sollten, nicht in eine Fahrpreisnacherhebung. Zur Vorwegnahme eines möglichen Ergebnisses sehe ich keinen Grund. An einem ggf. erforderlichen Inkasso ändert das auch wenig.

... und dazu dient die Fahrpreisnacherhebung als Vehikel, weil die für die Prüfung notwendigen Daten (zur Person und zum Reiseweg) erfasst werden müssen. Dass man das vereinfachen müsste ohne den Fahrgast von Pontius zu Pilatus zu jagen liegt auf der Hand. Aber das wäre Arbeit für die Verkehrsverbünde.


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