Das kann es nicht sein (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Mittwoch, 01.05.2019, 20:18 (vor 2520 Tagen) @ ICE2020

Du kannst ja bestehen worauf Du willst, aber es wird wohl – richtigerweise – keinen Polizisten geben, der Deiner Argumentation folgt und hier eine falsche Anschuldigung sieht.

Heute mag das so sein, nur: Auch Polizisten sind nicht dumm. Wenn die sehen, dass Du eine Karte hast und sich vom Schaffner zeigen lassen, dass das Gerät einen Lesefehler hat, kommen die auch ins grübeln - und erst recht, wenn so etwas öfter passiert, dafür müssten nur mehr Kunden sich weigern, sich wie "die üblichen Verdächtigen" behandeln zu lassen.

Es geht vielmehr um die neutrale Feststellung, dass das Vorliegen eines gültigen Tickets im Zug nicht festgestellt werden konnte.

Genau das werden die Polizisten nicht feststellen (können) - wie auch? Die können nur feststellen, dass da eine Fahrkarte vorliegt (die sie nicht lesen können) und ggf. (s.o.), dass das Kontrollgerät kein Ergebnis liefert.

Und selbst wenn: Das Kontrollgerät wäre kein Beweismittel, und es liegt auch nicht an Dir zu bestimmen, was Polizisten wo wie wann beschlagnahmen. Ach so klar, dann natürlich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamten.

Natürlich liegt es nicht am Fahrgast, dies zu bestimmen. Das Kontrollgerät ist aber ein Beweismittel in einem Strafverfahren: Entweder, weil der Fahrgast eine Fahrkarte vorlegt, die wirklich nicht gültig ist (§ 265a StGB, hier dann mit offensichtlichem Vorsatz), oder weil der Tatbestand der üblen Nachrede zu Lasten des Fahrgastes (§ 186 StGB) vorliegt. Und die unterlassene Sicherstellung von Beweismitteln wäre ein grober Fehler, gerade wenn nach dem Beweis des ersten Anscheins der Fahrgast richtig liegen könnte.

Am Ende stellt sich doch die Frage: Was gewinnst Du, außer etwas Kraftprotzerei?

Ich gewinne, dass nicht irgendeine Wirtschaftsauskunftei fragwürdige Datensätze über mich erhält, aus denen sie irgendwelche intransparenten Schlüsse zieht, die gar nicht zutreffend sind, mich aber an verschiedensten Stellen betreffen können, ohne dass ich je die Chance habe zu erfahren geschweige denn nachzuweisen, woher dieses Urteil kommt. Spätestens wenn der Kredit bei der Bank teurer oder verweigert wird, Du keinen Handyvertrag bekommst, keinen Mietwagen nehmen kannst, Dir eine Kreditkarte verweigert wird etc. pp. wirst auch Du merken, dass das Thema nicht ohne ist. Also alles andere als Kraftprotzerei ...

Du musst auf die Polizei warten, machst Dich zum Affen und hast riesige Diskussionen.

Nein, zum Affen macht mich der Schaffner, der mein Ticket nicht lesen kann. Aber in diesem Fall warte ich gerne, weil das dann wenigstens aktenkundig ist und sich das Verkehrsunternehmen anschließend warm anziehen kann.

Lass Dir halt die FN ausstellen, kläre das im Nachhinein und bestehe dann auf ein Gegenkommen aus Kulanz (Gutschein, Freimonat), wenn der Fehler am Ticket nachweislich nicht Dein Fehler war.

Genau das nicht, siehe vorstehend. Und Kulanz kennen viele Verkehrsunternehmen nicht, letztlich machen die einfach so weiter.

Im beschriebenen Fall in der Familie äußerte sich sogar das kartenausgebende VU so, dass wohl das Lesegerät des kontrollierenden VU defekt gewesen wäre. Leider war dies danach leider nicht mehr feststellbar und es bleibt offen, wie viele Fahrgäste noch zu Unrecht des Fahrens ohne Fahrausweis beschuldigt wurden.


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