Ja ne is klar :-) (Allgemeines Forum)

keksi, Mittwoch, 01.05.2019, 16:19 (vor 2518 Tagen) @ Hustensaft

Die Verkehrsunternehmen möchten sich das Leben einfacher machen und wälzen das Risiko auf den Kunden ab - und übrigens ist das Thema alles andere als banal:

Der Kunde wird bekommt eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt. Fast alle Verkehrsunternehmen bearbeiten das Inkasso aber nicht selbst, sondern nutzen Dienstleister - und an diese werden die Daten übermittelt. Nur dumm, dass diese Dienstleister oft (immer) im Konzern eines Unternehmens sind, der auch mit Scoring und ähnlichen Dingen sein Geld verdient - und plötzlich hat man bei diesem Unternehmen einen schlechteren Wert, leider passiert es auch, dass nach Aufklärung des Sachverhaltes der schlechte Wert erhalten bleibt.

Weiterhin: Warum bitte hat der Kunde die Laufereien, muss nachweisen, ein gültiges Ticket gehabt zu haben? Er hat das Ticket vorgewiesen, welches ihm das Verkehrsunternehmen ausgehändigt hat, wenn man das also nicht bewusst manipuliert oder extrem fahrlässig (z.B. bewusst durch ein starkes Magnetfeld gehen) handelt, hat der Kunde auf die Funktionalität gar keinen Einfluss. Nebenbei ist auch nicht sichergestellt, dass das Problem nicht beim Lesegerät liegt. Wir hatten einen solchen Fall auch schon in der Familie, das ausgebende Verkehrsunternehmen hatte überhaupt kein Problem damit, das Ticket zu lesen …

Von daher:
Die Angabe der Personalien verweigern und die Polizei kommen lassen. Danach darauf bestehen, dass hier eine falsche Anschuldigung vorliegt (ist auch eine Straftat) und die Sicherstellung des Kontrollgerätes aus Gründen der Beweissicherung verlangen (selbstverständlich bietet man die Sicherstellung des eigenen Tickets auch an, natürlich gegen Quittung). Das Verkehrsunternehmen wird damit wenig Spaß haben, es ist aber die einzige Möglichkeit, sich wirksam zu wehren, da ein Zivilprozess im Nachgang sehr aufwändig ist.

Was haben se dir denn in den Tee getan? Woher soll denn der Zub wissen ob das Ticket manipuliert ist oder nicht? Es wird aktuell nur festgestellt, daß das Ticket nicht lesbar ist. Warum auch immer. Da er bestimmt nicht nur eins nicht einlesen wird, in der Zeit vorher... Ist die Chance eher gering, das es am Zub liegt. Eher doch, das es die Karte selber ist.

Wenn man was nicht einlesen kann, dann wird halt ne EFn geschrieben. Das ist dann keine Anschuldigung sondern eine Feststellung. Sicherstellen des MTs... Ja ne is klar. Dafür gibt es ja nun absolut keine Grundlage.

Auf was für Ideen man hier kommt. Entweder du bist einer, der sonst immer am lautesten sich im Wagen beschwert, oder eher der sonst nie was sagt... Anders kann man da drüber nicht denken...

Mfg


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