Ja ne is klar :-) Genau! (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Mittwoch, 01.05.2019, 16:58 (vor 2523 Tagen) @ keksi

Wenn das Verkehrsunternehmen mich zu Unrecht beschuldigt, dass ich Leistungen erschlichen habe, nur weil die Technik des Verkehrsunternehmens versagt - und da ist es gleichgültig, ob es das eTicket oder das Lesegerät ist -, werde ich mich doch wohl wehren dürfen.

Und da das Verkehrsunternehmen meine Daten ohne weitere Prüfung an einen Dienstleister weiterleitet, was geeignet ist meine Kreditwürdigkeit zu beeinträchtigen (u.U. zahle ich deshalb Jahre später höhere Kreditzinsen), bleibt nur die Möglichkeit dafür zu sorgen, dass das Verkehrsunternehmen meine Daten erst gar nicht bekommt - und das geht nur mit Hilfe der Polizei. Nebenbei: Jemanden zu Unrecht einer Straftat zu bezichtigen ist nicht nur nicht die feine Art, das ist ehrverletzend und selbst strafbar. Wenn ich nun meinerseits das VU anzeige, benötige ich Beweise - und die kann nur die Polizei mit der Sicherstellung beschaffen.

Das ich keinen im Tee habe wird daran deutlich:
Wer das veranstaltet, obwohl er selbst das Ticket manipuliert hat, wird neben den 60 Euro auch noch ein Strafverfahren am Hals haben, was sonst eher nicht der Fall wäre, sofern es sich nicht um Wiederholungstäter handelt.

Wenn die VUs meinen, sie müssen unbedingt auf elektronische Tickets setzen und ich keine Alternative habe (nein, immer auf Einzelfahrscheine auszuweichen ist keine Alternative), dann müssen die auch dafür einstehen, wenn die Technik streikt - aktuell laden die das aber beim Kunden ab, der zudem, wie oben dargelegt, daraus weitere Nachteile hat; so läuft das Spiel aber nicht.


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