Frage zu Kontrollgeräten (Allgemeines Forum)

musicus, Mittwoch, 01.05.2019, 15:48 (vor 2517 Tagen) @ sflori

Darauf wurde mir 60€ Ticket ausgestellt, da ich keinen gültigen Fahrschein vorlegen konnte.

Die FN ist zunächst in Ordnung.

Definitiv nicht. Die Fahrscheinausgabe liegt nicht beim Kunden, die Fahrscheinkontrolle liegt auch nicht beim Kunden.

Wie soll man denn sonst verfahren, wenn das Ticket nicht lesbar ist?

In dubio pro reo - so lautet ein Jahrtausende alter Rechtsgrundsatz. Auf den Fahrschein und die Fahrscheinkontrolle übertragen lautet er dann: Im Zweifel für den Kunden.

Da hilft auch die Polizei nix.

Mag sein. Aber auch ich hätte in der geschilderten Situation die Herausgabe von Personalien an das Prüfpersonal verweigert.

Im Nachgang kann die FN-Stelle ja prüfen, ob das Ticket gültig war.

Die Überprüfung, ob der mitgeführte Fahrausweis gültig ist, hängt aber nicht von der Ausstellung einer Fahpreisnacherhebung ab.

Die FN wird dann verworfen.

Wie schon geschrieben: die Kundschaft muss davon ausgehen können, dass gekaufte und bezahlte Tickets auch gültig sind, eine etwaige Beweislast hier den Fahrgästen aufzubürden, grenzt ja schon fast an Sittenwidrigkeit... Mit Treu und Glauben hat's jedenfalls nichts mehr zu tun.

Das muss man also auch nicht dramatisieren...

Die Unterstellung einer Straftat (Leistungserschleichung) finde ich zumindest ziemlich daneben.


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