Ja ne is klar :-) (Allgemeines Forum)

cyberle, Düsseldorf, Mittwoch, 01.05.2019, 16:57 (vor 2518 Tagen) @ keksi

Link zur Verbaucherzentrale

E-Ticket nicht lesbar
Konnte das Abo-Ticket bei der Kontrolle nicht eingelesen werden und der Kontrolleur somit nicht feststellen, ob es gültig ist, wird ebenfalls zunächst ein erhöhtes Beförderungsentgelt gefordert. In diesem Fall sollte man sich die Gültigkeit seines Abo-Tickets von dem Verkehrsunternehmen, das das Ticket ausgestellt hat, bescheinigen lassen und diesen Nachweis dem Verkehrsunternehmen vorlegen, das die 60 Euro fordert. Auf das erhöhte Beförderungsentgelt wird dann erfahrungsgemäß verzichtet. Um den Chip in der Karte zu überprüfen, sollte man das Ticket zudem beim ausstellenden Verkehrsunternehmen einlesen lassen und sich ein neues Ticket besorgen, falls der Chip kaputt ist.


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