Warum keine Rückfallebene? (Allgemeines Forum)

s103, Donnerstag, 02.05.2019, 19:38 (vor 2517 Tagen) @ Giovanni

Bei personengebundenen eTickets wäre ein Namensaufdruck bereits auf der Plastikkarte möglich.


Das führt das eTicket ad absurdum.

Das bedeutet doch nur, dass die Karte nicht für andere Personen recycelt werden kann. Aus IT-Sicherheitsgründen wird die maximale Nutzungsdauer voraussichtlich sowieso nicht auf über 10 Jahre ansteigen.

Aufdrucke auf die physische Plastikkarte erfolgen zum Teil (einige EVU verzichten witzigerweise aus Datenschutzgründen darauf), sind aber aus gutem Grund kein Prüfkriterium: Ein Kunde kann von übertragbar auf personengebunden und umgedreht wechseln, die Karte müsste dann jeweils ausgetauscht werden.


Persönlich oder übertragbar könnte in der Datenbank vermerkt werden.
Ein Namensaufdruck beugt Verwechselungen in Mehrpersonenhaushalten vor.

In der Metropolregion Stuttgart wird die Polygo-Karte mit Name und Bild, jedoch ohne Geburtsdatum (zumindest bei mir nicht mehr jugendlichem) ausgegeben. Auch mit dem übertragbaren E-Ticket schadet das Bild nicht, denn der Identitätsabgleich ist ticketabhängig nur optional fällig.

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich zwei Personen mit identischem Namen ein Ticket teilen, ist sehr gering. Ebenso der mögliche Schaden, da ja keine gleichzeitige Nutzung möglich ist.

Es bleibt nicht erspart, auch mit defektem Chip in irgendeiner Weise die Echtheit überprüfen zu können, ansonsten müsste man im Zweifel zugunsten des Kunden entscheiden. Technische Defekte passieren im Alltag nun einmal, und das System haben die Anbieter gewählt, nicht der Kunde. Eine Datenbank ist zur Ersatzausstellung ohnehin notwendig, und daraus lassen sich volle Identität des Inhabers (falls personengebunden) und Gültigkeit des Tickets ermitteln.

Insofern bin ich auch der Meinung, dass die Verkehrsunternehmen bei nicht möglicher Kontrolle in eine nachträgliche Prüfung einsteigen sollten, nicht in eine Fahrpreisnacherhebung. Zur Vorwegnahme eines möglichen Ergebnisses sehe ich keinen Grund. An einem ggf. erforderlichen Inkasso ändert das auch wenig.


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