Nur bei Pauschalreisen (Allgemeines Forum)

Mike65, Donnerstag, 05.10.2017, 21:46 (vor 3122 Tagen) @ ffz

Das gibt es doch heute schon, du hast bei Reil&Fly keinen Berförderungsvertrag mit der DB, sondern mit deinem Reiseveranstalter von dem du das Rail&Fly Ticket bekommen hast. Der Reiseveranstalter haftet dafür, dass du an deinem Ziel ankommst, wenn du jetzt nachweisen kannst, dass dein Zug so rechtzeitig am Flughafen angekommen wäre, dass du bei bei Innereuropischen Flügen mindestens 2 Stunden vor Abflug einchecken konntest und bei bei Interkontinentalflügen mindestens 3 Stunden vorher muss der Reiseveranstalter dich kostenlos auf einen anderen Flug umbuchen. Du hast ja deine Pflicht erfüllt.

Leider gilt das nur bei Pauschalreisen, wird das Rail&Fly über die Airline gebucht, bleibt der Fluggast bei einer Verspätung auf dem Schaden sitzen.
Bei einer Pauschalreise schliesst du einen Beförderungsvertrag vom Startbahnhof bis zum Ziel und wieder zurück ab. Geht hier irgendetwas schief, ist er in der Verantwortung, für Ersatzbeförderung zu sorgen.
Fluggesellschaften gelten aber nicht als Reiseveranstalter.


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