Neue EU-Fahrgastrechteverordnung in Planung (Allgemeines Forum)

musicus, Mittwoch, 04.10.2017, 09:40 (vor 3116 Tagen) @ markw
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 04.10.2017, 09:42

- Bei höherer Gewalt sollen künftig keine Fahrgastrechte mehr gezahlt werden müssen. Das dem bisher so ist, ist Gerichtsurteilen zu verdanken. Aus Fahrgastsicht ein Rückschritt, aus Sicht der EVUs schon irgendwie verständlich. Wobei dies die bisherige Einfachheit der FGR verkompliziert. Wann höhere Gewalt gilt, nicht gilt und wie die EVUs das zu kommunizieren haben, wird sich noch zeigen.

In meinen Augen eine Katastrophe für den Kunden. Ich fürchte Schlimmstes, da die Beurteilung ob nun höhere Gewalt vorliegt, in der Praxis zu einem Gutteil den Beförderern zukommen dürfte. Ist ein Klimaanlagenausfall höherer Gewalt zuzurechnen, wenn es im Sommer mal überduchschnittlich heiß ist? Ist eine gerissene Oberleitung (-> Hamburg) höhere Gewalt oder bloße Materialermüdung? Liegt auch dann noch höhere Gewalt vor, wenn ein Zug wegen (echter) höherer Gewalt schon verspätet aus der Vorleistung kommt? Ist ein Baum in der Strecke nun ein Sturmschaden - und damit höhere Gewalt - oder mangelnde Infrastrukturpflege? Sind Eingriffe Dritter (PU, Vandalismus, Tunnelbohrunfälle) höhere Gewalt oder ein FGR-Fall, in der es am EVU ist die jeweiligen Verursacher in Regress zu nehmen?
Die Reihe ließe sich endlos fortsetzen. Die EVU werden sich winden. Gegenüber der bisherigen Rechtslage, Rechtssprechung und der daraus resultierenden Praxis, die EVU ausnahmslos und immer in die Pflicht nimmt und damit Regeln schreibt, die auch der Dümmste noch versteht, ist diese Aufweichung ein Rückschritt. Sicherlich aus Unternehmensperspektive nachzuvollziehen, die Attraktivität der Schiene wird dadurch nicht gesteigert, wenn die Pünktlichkeitsrisiken ohnehin restlos individualisiert werden sollen, warum dann nicht gleich in den Individualverkehr? Und schon jetzt hat die Höhe der Entschädigungszahlungen primär symbolischen Wert.
Wahr ist allerdings, dass die Entschädigungsregeln bei höherer Gewalt ein der Schiene vorbehaltenes Kuriosum ist - Busse, Flieger usw. müssen AFAIK nicht für unabwendbare Einflüsse geradestehen.

- Es muss klaren Fristen für die Bearbeitung geben. Wobei so weit ich das weiß, dies zumindest in Deutschland eigentlich klar ist (30 Tage).

Auch die EU-Vorgabe sieht bereits heute die Monatsfrist von Einreichung bis Auszahlung vor.

- Verkehre können (in den nationalen Verordnungen) nicht mehr von den Fahrgastrechten ausgenommen werden. Laut des Artikels wenden bisher nur Belgien, Dänemark, Italien, die Niederlande und Slovenien die volle Fahrgastrechteverordnung hat. Ich bin mir nicht sicher, was das für Deutschland heißt. Mir ist bisher nicht bewusst, dass Verkehre von den Fahrgastrechten ausgenommen sind. Ein Plus für die Fahrgastrechte (und bitter für die EVUs) könnte sein, falls dies heißt, dass "erheblich ermäßigte Fahrkarten" künftig auch volle Fahrgastrechte bekommen.

...dann wird man eben die "erhebliche Ermäßigung" etwas modifizieren müssen oder die Angebotsstruktur überarbeiten ;-)

Kommentar meinerseits:
Der große Wurf ist das nicht. Irgendwie klingt das mehr nach Verschlechterung (höhere Gewalt)

Nee, nee... "Harmonisierung" heißt das ;-)
Die Entwicklung hin zu Geschäftsmodellen der Luftfahrtbranche wird damit forciert.


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