Neue EU-Fahrgastrechteverordnung in Planung (Allgemeines Forum)

musicus, Mittwoch, 04.10.2017, 11:01 (vor 3127 Tagen) @ gnampf

Ganz so schlimm wie es auf den ersten Blick aussieht ist es nicht, wenn man sich den Entwurf mal durchliest.

Mag sein - wie es in der Praxis gehandhabt und wie dereinst die einschlägige Rechtssprechung aussehen wird steht ja ohnehin auf zwei weiteren, anderen Blättern. Aus Verbraucherperspektive waren die bisherigen Regelungen schlicht und praktikabel - ich möchte es daher mit dem "never touch a running system"-Spruch halten.

Wurscht, bei Klimaanlagenausfall gibts eh keine Fahrgastrechte

Hier ging es um die Illustration der Definitionsschwierigkeiten von Höherer Gewalt.

Solange kein Baum drauf liegt, der aufgrund eines nicht vorhersehbaren Sturm dort gelandet ist, ist das ganz klar ein FGR-Fall

Warum? Kann jede Materialermüdung exakt prognostiziert und jeder daraus resultierende Schaden genauestens vorhergesehen werden?

Das dürfte eine Gummientscheidung sein, die vor Gericht zu klären ist, und die drüber entscheidet in wie weit die Bahnen auch Ersatzgarnituren incl. Personal vorhalten müssen

Durchsetzung von Fahrgastrechten von Einpaareuronochwas per Gerichtsurteil? Einen Prozess gegen einen Staatskonzern anstrengen? Dir ist ja sicherlich klar, dass mangels Bereitschaft zum Klagerisiko diese "Gummi"-Fälle mehrheitlich gar nicht eingereicht, angefochten oder ausjudiziert und damit zulasten der Kundschaft gehen werden.

Auch da kann man sich sicherlich schön im Einzelfall streiten, da der Entwurf nicht klarstellt mit welchen Wetterereignissen zu rechnen ist und welche höhere Gewalt sind.

Hurra! Ein weiterer "Gummi"-Fall

Natürlich gibt das den Unternehmen wieder die Chance sich aus so mancher Zahlung rauszuschleichen. Bisher ist klar das sie keine Chance haben, später können sie einfach mal behaupten sie müssten nicht zahlen... dagegen werden garantiert nicht alle angehen, erstrecht nicht mit anwaltlicher Unterstützung und ggf. vor Gericht ziehen. Somit kann sicherlich mehr Geld gespart werden als es die neue Verordnung im Sinn hatte.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das "übersehen" hat; dazu fehlt mir einfach die Naivität.

Auch die EU-Vorgabe sieht bereits heute die Monatsfrist von Einreichung bis Auszahlung vor.


Und auch für die interessiert sich schon jetzt keiner.

Ich weiß. Und daher wage ich schon erste Prognosen, wie das Handling der "Gummi"-Fälle aussehen könnte...


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