Ersatzzüge - das ist Unsinn und hätte keinen Erfolg (Allgemeines Forum)

MF_5289, Mittwoch, 04.10.2017, 11:14 (vor 3116 Tagen) @ Lumi25

Fahrkarten werden nach erbrachter Leistung abgerechnet.

Wird die Leistung nicht wie auf der Fahrkarte erbracht (z.B. Ersatzzug) gibt es entsprechende Abzüge.

Das ist meiner Ansicht nach Unsinn und hätte keinen Rechtsbestand. Die Gerichte würden argumentieren, dass die Beförderungsleistung erbracht ist - du kannst auch keinen Abzug bei Fluggesellschaften einreichen, wenn du statt A321 mit nem A320 fliegst, der etwas kleiner ist und weniger Beinfreiheit bietet.
Außerdem wieviel würdest du den in Abzug bringen wollen? 10% oder 50%?

Das ist Wunschdenken und mE nicht rechtsfest.


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