Neue EU-Fahrgastrechteverordnung in Planung (Allgemeines Forum)

gnampf, Mittwoch, 04.10.2017, 10:19 (vor 3119 Tagen) @ musicus

In meinen Augen eine Katastrophe für den Kunden. Ich fürchte Schlimmstes, da die Beurteilung ob nun höhere Gewalt vorliegt, in der Praxis zu einem Gutteil den Beförderern zukommen dürfte.

Ganz so schlimm wie es auf den ersten Blick aussieht ist es nicht, wenn man sich den Entwurf mal durchliest.

Ist ein Klimaanlagenausfall höherer Gewalt zuzurechnen, wenn es im Sommer mal überduchschnittlich heiß ist?

Wurscht, bei Klimaanlagenausfall gibts eh keine Fahrgastrechte

Ist eine gerissene Oberleitung (-> Hamburg) höhere Gewalt oder bloße Materialermüdung?

Solange kein Baum drauf liegt, der aufgrund eines nicht vorhersehbaren Sturm dort gelandet ist, ist das ganz klar ein FGR-Fall

Liegt auch dann noch höhere Gewalt vor, wenn ein Zug wegen (echter) höherer Gewalt schon verspätet aus der Vorleistung kommt?

Das dürfte eine Gummientscheidung sein, die vor Gericht zu klären ist, und die drüber entscheidet in wie weit die Bahnen auch Ersatzgarnituren incl. Personal vorhalten müssen

Ist ein Baum in der Strecke nun ein Sturmschaden - und damit höhere Gewalt - oder mangelnde Infrastrukturpflege?

Auch da kann man sich sicherlich schön im Einzelfall streiten, da der Entwurf nicht klarstellt mit welchen Wetterereignissen zu rechnen ist und welche höhere Gewalt sind.

Sind Eingriffe Dritter (PU, Vandalismus, Tunnelbohrunfälle) höhere Gewalt

Nein

oder ein FGR-Fall, in der es am EVU ist die jeweiligen Verursacher in Regress zu nehmen?

Ja

Die Reihe ließe sich endlos fortsetzen. Die EVU werden sich winden. Gegenüber der bisherigen Rechtslage, Rechtssprechung und der daraus resultierenden Praxis, die EVU ausnahmslos und immer in die Pflicht nimmt und damit Regeln schreibt, die auch der Dümmste noch versteht, ist diese Aufweichung ein Rückschritt. Sicherlich aus Unternehmensperspektive nachzuvollziehen, die Attraktivität der Schiene wird dadurch nicht gesteigert, wenn die Pünktlichkeitsrisiken ohnehin restlos individualisiert werden sollen, warum dann nicht gleich in den Individualverkehr? Und schon jetzt hat die Höhe der Entschädigungszahlungen primär symbolischen Wert.

Natürlich gibt das den Unternehmen wieder die Chance sich aus so mancher Zahlung rauszuschleichen. Bisher ist klar das sie keine Chance haben, später können sie einfach mal behaupten sie müssten nicht zahlen... dagegen werden garantiert nicht alle angehen, erstrecht nicht mit anwaltlicher Unterstützung und ggf. vor Gericht ziehen. Somit kann sicherlich mehr Geld gespart werden als es die neue Verordnung im Sinn hatte.

Wahr ist allerdings, dass die Entschädigungsregeln bei höherer Gewalt ein der Schiene vorbehaltenes Kuriosum ist - Busse, Flieger usw. müssen AFAIK nicht für unabwendbare Einflüsse geradestehen.

Richtig... also führt sie bei allen Verkehrsträgern mit Fahrgastrechten ein. Wird es durch Dritte verursacht, dann sind die vom Verkehrsleistungsanbieter in Regress zu nehmen, geht das nicht hat der Staat einzuspringen.

Auch die EU-Vorgabe sieht bereits heute die Monatsfrist von Einreichung bis Auszahlung vor.

Und auch für die interessiert sich schon jetzt keiner. Wenn das wirklich kontrolliert und sanktionert wird, dann wird halt nach 29 Tagen eine Rückfrage mit der Anforderung weiterer Unterlagen automatisiert abgesendet.


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