Neue EU-Fahrgastrechteverordnung in Planung (Allgemeines Forum)

gnampf, Mittwoch, 04.10.2017, 12:53 (vor 3129 Tagen) @ musicus

Warum? Kann jede Materialermüdung exakt prognostiziert und jeder daraus resultierende Schaden genauestens vorhergesehen werden?

Materialermüdung könnte wohl prognostiziert werden, aber ist in diesem Fall irrelevant, denn sie schreiben "Um die Fahrgastrechte nur in geringem Maße einzuschränken und für Rechtssicherheit zu sorgen, enthält der Vorschlag eine Klausel über höhere Gewalt, die nur in sehr außergewöhnlichen Situationen aufgrund von schlechten Witterungsbedingungen und Naturkatastrophen zum Tragen kommt"
Materialermüdung ist also kein Fall von höherer Gewalt. Gerissene Oberleitung zählt also nur wenn sie z.B. durch den Baum gerissen wurde, oder wenn sie auch in fabrikneuem Zustand diesem ungewöhnlichen Wetter nicht standgehalten hätte.

Durchsetzung von Fahrgastrechten von Einpaareuronochwas per Gerichtsurteil? Einen Prozess gegen einen Staatskonzern anstrengen? Dir ist ja sicherlich klar, dass mangels Bereitschaft zum Klagerisiko diese "Gummi"-Fälle mehrheitlich gar nicht eingereicht, angefochten oder ausjudiziert und damit zulasten der Kundschaft gehen werden.

Für den einzelnen 'n paar-Euro-Fuffzich. Für die Verbraucherzentralen schon deutlich höhere Beträge. Davon ab gibts auch immer mal Einzelpersonen die es auf eine Klärung ankommen lassen... die dann aber wohl meist spätestens in der ersten Instanz "aus Kulanz ohne Rechtsanspruch" vom Gegenüber ihre Erstattung erhalten, damit eben nichts höchstrichterliches dabei raus kommt.

Hurra! Ein weiterer "Gummi"-Fall

Natürlich.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das "übersehen" hat; dazu fehlt mir einfach die Naivität.

Ausschließen würd ich es nicht, da die entsprechenden Kreise meist von solchen Sachen selbst eher wenig betroffen sein dürften...

Ich weiß. Und daher wage ich schon erste Prognosen, wie das Handling der "Gummi"-Fälle aussehen könnte...

So wie es immer läuft. Pauschale Ablehnung, bei Widerspruch erneute Ablehnung oder Zahlung abhängig vom Kundenstatus, bei Awnaltseinschaltung Ablehnung oder Zahlung je nach Kundenstatus und Betrag, bei Gerichtseinschaltung Zahlung, außer die Lage ist absolut eindeutig. In den meisten Fällen ist die Sache nach der ersten Ablehnung erledigt. Wobei es schon jetzt doch vielfach gar nicht erst zum Fahrgastrechtefall kommt weil die Leute von dem bescheuerten Formular, dem Postweg, etc. abgeschreckt werden.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum