Undurchführbarer Entwurf (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Mittwoch, 04.10.2017, 17:13 (vor 3120 Tagen) @ markw

Letztlich ist der Entwurf in Teilbereichen der höheren Gewalt undurchführbar, denn dann müsste genau definiert werden, wann die höhere Gewalt bei wetterbedingten Ereignissen beginnt.

Reicht schon die Ankündigung eines Wetterereignisses? Die amtliche Unwetterwarnung? Wenn ja, welche? Oder muss es tatsächlich erst zu objektiv nachprüfbaren Ereignissen auf der konkreten Strecke gekommen sein? Darf die Bahn dann den Betrieb einstellen oder muss sie nach Möglichkeit einen Teilbetrieb aufrecht erhalten? Und was sind überhaupt außergeöhnliche Wetterereignisse? Gewitter und Stürme gehören eigentlich seit jeher zum Klima in Mitteleuropa, ebenso Hochwasser (ab wann ist das außergeöhnlich?). Ein Ausfall kann sich mehrere Tage durch die Umläufe ziehen - wie lange ist der anzuerkennen oder was ist einem Bahnunternehmen zumutbar, um solche Ausfälle im kleinstmöglichen Rahmen zu halten? Es ist zu befürchten, dass hier viele Details noch zu regeln oder erst wieder auszuurteilen sein werden.

Nur mal ein Beispiel:
Flächendeckende Orkanwarnung - darf man dann den Betrieb, wie bereits geschehen, bundesweit einstellen? Und bereits, wenn gewarnt wird? Oder muss der Sturm bereits eine bestimmte Stärke erreicht haben? Darf eingestellt werden, obwohl die Strecke noch frei ist und lediglich etwas passieren könnte? Darf man auch auf Abschnitten den Betrieb einstellen, auf dem dieser definitiv ungefährdet möglich wäre (z.B. auf reinen Tunnelstrecken einiger S-Bahnen)? ...


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