Hätte da auch einen Vorschlag... (Allgemeines Forum)

Lumi25, Mittwoch, 04.10.2017, 11:05 (vor 3116 Tagen) @ markw

Fahrkarten werden nach erbrachter Leistung abgerechnet.

Wird die Leistung nicht wie auf der Fahrkarte erbracht (z.B. Ersatzzug) gibt es entsprechende Abzüge.

Bei Ausfall des Zuges oder starken Verspätungen (höhere Gewalt ausgeschlossen) ist der Fahrkartenpreis 100% zu erstatten.

Dank der heutigen Technik sollte es kein Problem sein, dass Geld für die Fahrkarten erst nach erbrachter Leistung zu kassieren.

Wer keine oder nur ungenügende Leistung erbringt kann nicht erwarten, dass er 100% des Preises kassieren kann.


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