Was ist höhere Gewalt? (Allgemeines Forum)

gnampf, Mittwoch, 04.10.2017, 13:46 (vor 3120 Tagen) @ MF_5289

PU Unfall am Bahnübergang, Gegenstände (Autos oder durch "Dumme-Jungen-Streiche) im Gleis ja, weil nicht vorhersbar und planbar für das EVU.

Nein, es ist weder eine Naturkatastrophe noch außergewöhnliches schlechtes Wetter, dementsprechend gemäß der EU bei den Fahrgastrechten keine höhere Gewalt!

Schnee da kommt es auf die Mengen an, ähnlich wie beim Baum im Gleis. Hat das EVU da nicht eine Verkerhssicherungspflicht?

Wurscht. Auch dort kommt es nur drauf an ob der Schnee in dieser Menge zu dieser Zeit zu erwarten war oder nicht. Im Hochsommer 30cm Schnee bedeutet keine FGR. Im Winter hingegen schon, denn da ist das nunmal normal. 3m hoch Schnee im Flachland ist hingegen auch im Winter nicht normal, daher FGR.

Wenn ich mit Sommerreifen während des Schneefalls unterwegs bin, komme ich meiner Verkehrssicherungspflicht auch nicht nach, gleiches gilt für Räumpflichten vor eigenen Grundstücken.

Wenn du mit Sommerreifen auf der Schiene fährst, dann sind Fahrgastrechte dein kleinstes Problem, da verletzt du ganz andere Gesetze. Und wenn du von der Straße redest: null Bezug zur Schiene. Mir wäre neu das neuerdings die StVO für die Schiene gilt, genauso wie mir neu wäre das es im Bereich der StVO Fahrgastrechte gibt.


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