Neue EU-Fahrgastrechteverordnung in Planung (Allgemeines Forum)

Giovanni, Donnerstag, 05.10.2017, 21:15 (vor 3116 Tagen) @ Nocturn

Das FGR bei höherer Gewalt nicht gelten sollen finde ich persönlich nicht schlecht, wenn die Bahn die Ursache ist (Störung, mangelnde Wartung whatever) soll sie auch zahlen, wenn allerdings irgendwer meint sich vor den Zug zu werfen sehe ich keinen Grund für FGR.

Selbst bei Sturm- und Orkanschäden hat der Infrastrukturbetreiber erhebliche Einflüsse. Höchstens Hochwasser sollte ausgenommen werden.

Die Einführung voller FGR für stark ermäßigte Tickets sollte zu einer Preisanpassung der selbigen führen, finde es aber grundsätzlich gut.

Nachdem einige Unternehmen schon soweit gegangen sind, und für die Benutzung mancher Züge "erheblich ermäßigte Fahrausweise" zwingend vorschreiben, sollte diesem Missbrauch endlich Einhalt gebeten werden.

Gleichzeitig sollte das aber keine Subvention von DB FV sein - schließlich wird aktuell jedes Mal der Flexpreis (ggf zzgl Bordzuschlag) kassiert, während unklar ist ob andere Unternehmen für die Ersatzbeförderung von DB FV-Kunden überhaupt angemessen entschädigt werden.

10,6 ct/km dürften für eine solche Ersatzbeförderung für beide Seiten ein angemessener Wert sein (entspricht Durchschnittserlös DB FV 2016)

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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