Vielleicht nicht kundenfreundlich... (Fahrkarten und Angebote)

kirroyal, Freitag, 23.12.2011, 21:41 (vor 5428 Tagen) @ patwet

Dann schau mal in Abschnitt 6.3. Da ist ausdrücklich von einer Veränderung der Personenzahl nach Fahrtantritt die Rede, die das Ticket ungültig macht...

In Abschnitt 6.3 steht:

Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist die Erweiterung der Gruppengröße (z.B. durch unterwegs zusteigende Reisende) oder ein Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der Fahrkarte (z. B. ohne Reisenden nach Nr. 3.4 oder unzulässige Teilnehmerzahl) gelten die Regelungen der BB Personenverkehr Nr. 3.9.

Die Gruppengröße wurde aber zum Zeitpunkt der Kontrolle noch gar nicht erweitert. Genau das ist ja hier der springende Punkt, der die Frage aufwirft, ob die FN berechtigt war.

Oder meint Du Abschnitt 6.2?

Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder der Personenzahl und/oder des Geltungstags wird ein Schleswig-Holstein-Ticket ungültig.

Das kann sich nur auf eine Änderung der eingetragenen Daten auf dem Ticket beziehen - klar, dass dieses dann ungültig wird. Dass ein Mehrpersonenticket auch von nur einer Person genutzt werden kann, ergibt sich indirekt aus Punkt 3.4:

Ein Schleswig-Holstein-Ticket ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag, Name und Vorname des Inhabers mit der längsten Reisestrecke eingetragen sind.

Warum solle hier extra darauf hingewiesen werden, dass der Name des Reisenden mit der längsten Strecke einzutragen ist, wenn sowieso immer alle mitfahren müssen?


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