Schon zigfach bei ice-treff.de diskutiert, leider... (Allgemeines Forum)

GUM, Mittwoch, 08.06.2011, 10:06 (vor 5419 Tagen) @ Alex101
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 08.06.2011, 10:07

Den Personalausweis braucht man dann nur, wenn die BahnCard ohne Foto ausgestellt wurde, aber das hat nur mit der BahnCard zu tun.

Damit verlässt die Bahn aber die ursprüngliche Intention des Personalausweises und auch § 1 des entsprechenden Gesetzes. Dieser dient zur Vorlage bei Behörden. Und seit den zunehmenden Einschränkungen der Bürgerrechte auch bei Kauf von Zigaretten etc. (Hier handelt der Kioskbesitzer aber strikt weisungsgebunden, d. h. er darf keine Daten aufschreiben sondern sich nur vom Geburtsdatum überzeugen).

Die Mitführpflicht eines Perso bei Einsatz einer BahnCard ist bekanntermaßen widerrechtlich. Be***** M. von der Bahn weiss dies, tut aber nichts. Hat zumindest einen dreiseitigen Einschreibebrief zu diesem Thema bekommen.

Nur so am Rande:
Jeder der seine BahnCard plötzlich ohne Foto bekommt kann diese fristlos sonderkündigen. Denn diese Änderung der AGB ist nicht kommuniziert worden.

Ich zumindest fahre inzwischen mit bahn.bonus Card.

Grüße GUM


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