Personalausweis-Mitführpflicht in der Bahn? (Allgemeines Forum)

Markus-P, Montag, 06.06.2011, 20:38 (vor 5418 Tagen) @ Alex101

Die Beförderungsbedingungen enthalten nur eine Ausweispflicht bei der Benutzung von Fahrkarten die für eine bestimmte Person ausgestellt sind, also den Namen des Benutzers aufgedruckt hat.
Bei einem Online-Ticket musst du dich natürlich mit der von dir bei der Buchung gewählten Karte (z. B. BahnCard) ausweisen. Ein zusätzlicher Ausweis ist eigentlich nicht nötig.

Wenn du dich tatsächlich nicht ausweisen kannst, müsste der Zub eigentlich die Bundespolizei hinzuziehen um deine Personalien festzustellen. Die führt dann eben ein sog. Personenfeststellungsverfahren durch. Eine Ausweispflicht gibt es aber nicht.

Im Zweifel ist laut Personalausweisgesetz §§ 1 und 2 nur eine berechtigte Behörde dazu befugt die Personalien festzustellen.
Ein Zub ist auf keinen Fall ein berechtigte Behörde.
Wenn man natürlich einen Perso als Identifikationskarte für das Online Ticket auswählt, sollte man natürlich nicht auf die Einhaltung des Gesetzes bestehen.
Der ehemalige § 4 Personalausweisgesetzes ist mit Einführung des neuen Personalausweises gestrichen worden.

Aber im Endeffekt fordert selbst der Staat dazu auf seinen Personalausweis Unberechtigten vorzulegen.
Die Erhebungsbeauftragten für die Volkszählung müssen neben dem Dienstausweis auch den Personalausweis vorlegen.
Nach meiner Meinung ist das nicht durch das Personalausweisgesetz gedeckt.


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