Grundlage sind die BB Personenverkehr (Allgemeines Forum)

Alex101, Montag, 06.06.2011, 20:14 (vor 5417 Tagen) @ Ozzwald

Dort steht unter dem Tfv 600/J, unter Punkt 4.1.3:

" [...] Die ID-Karte „Personalausweis“ oder „ausländische Identitätskarte“
ist zur visuellen Kontrolle auszuhändigen. [...]


http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2011/MDB91373-gesamtdatei_fassung_06...

Das gilt aber nur, wenn als Identifikationsdokument der Personalausweis gewählt wurde. Wenn z. B. die BahnCard oder eine Kreditkarte gewählt wurde, muss diese vorgelegt werden. Den Personalausweis braucht man dann nur, wenn die BahnCard ohne Foto ausgestellt wurde, aber das hat nur mit der BahnCard zu tun.


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