Personalausweis-Mitführpflicht in der Bahn? (Allgemeines Forum)

SST, Köln-Südstadt, Montag, 06.06.2011, 22:59 (vor 5417 Tagen) @ Alex101

Ein Zub ist auf keinen Fall ein berechtigte Behörde.

Hab ich auch nicht behauptet.

Wenn du keine gültige Fahrkarte hast und dich nicht Ausweisen kannst oder willst, kann der Zub sehr wohl die (Bundes)Polizei hinzuziehen, da es sich um eine Straftat nach § 265a StGB "Erschleichen von Leistungen" handelt. Dann darf die Polizei sehr wohl die Personalien feststellen und dem Zub übergeben.

Ich möchte das noch ein bisschen bezweifeln, dass die Ergebnisse von erkennungsdienstlichen Maßnahmen dem Zugbegleitpersonal übergeben werden. Im allgemeinen wird die Klärung der Sachlage auch auf der Dienststelle der Bundespolizei in einem Bahnhof (also nicht auf dem Zug) durchgeführt und die Ergebnisse der Deutschen Bahn AG als "Vertragspartner" oder "Geschädigter" mitgeteilt. Das Zugbegleitpersonal hat weniger Rechte als es mitunter forsch den Reisenden gegenüber behauptet wird - das hinzuziehen der Bundespolizei ist natürlich ggf. immer okay. Die ERGEBNISSE polizeilicher Maßnahmen gehen aber m.E. das Begleitpersonal nichts an.


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