Personalausweis-Mitführpflicht in der Bahn? (Allgemeines Forum)

heinz11, Montag, 06.06.2011, 22:23 (vor 5423 Tagen) @ Abi


Allerdings sollte der Vollständigkeit halber gesagt werden, daß bei Weigerung eine Blutentnahme im Krankenhaus angeordnet werden kann, sofern ein begründeter Verdacht vorliegt.

Nein, da gab es ein Urteil, daß eine Blutentnahme eine Körperverletzung ist!
Da muß es eine absolute Ausnahme sein bis der Richter überhaupt so etwas zustimmt...

Wenn Du wüßtest, wie schnell richterliche Beschlüsse geschrieben werden...
auch für Durchsuchungen, Telefonüberwachung etc. selbst bei kleineren Vorkommnissen. Die meisten Richter können oder wollen das in den meisten Fällen nicht beurteilen und sind mehr oder weniger zu Unterschriftsautomaten degeneriert.


heinz


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