Personalausweis-Mitführpflicht in der Bahn? (Allgemeines Forum)

Otira, Montag, 06.06.2011, 23:20 (vor 5417 Tagen) @ Alex101
bearbeitet von Otira, Montag, 06.06.2011, 23:21

Soll der Zub immer die Polizei rufen, wenn es einen Schwarzfahrer gibt? Der steigt locker die nächste Station aus und flüchtet. Bis die Polizei da ist, ist der Täter davon...

Die Polizei braucht er/sie ja nur, wenn sich der Betreffende nicht ausweisen kann oder will. Und da der Schwarzfahrer ja eine Straftat begangen hat, kann der Zub den Betreffenden als "Selbsthilfe" nach § 229 BGB auch ohne Polizei festhalten.

Und das PersAuswG ist hier auch nicht einschlägig. Grundsätzlich kann ich erstmal jeden bitten mir seinen Ausweis zu zeigen. Diese Person kann jedoch dann auch im nächsten Schritt völlig frei entscheiden, ob sie mir den Ausweis zeigt oder nicht.
Das mit dem Zeigen eventuell Vorteile für den Zeigenden bestehen ist völlig klar (Versuchen sie mal bei einer seriösen Bank ein Konto zu eröffnen ohne den Ausweis oder Reisepass zu zeigen). Wenn ein Zub jemanden beim Schwarzfahren erwischt, kann die Person halt entscheiden, ob der Zub recht hatte und die Fahrkarte auf dem Küchentisch liegt und man das möglichst schnell hinter sich bringen will, oder man halt glaubt, dass der Zub im Unrecht ist (was insbesondere bei schlecht ausgebildeten Kontrolleuren vorkommt) und man das ganze offiziell mit Polizei regelt.
Das PersAuswG regelt halt nur den Fall, dass man zeigen muss, obwohl man nicht will.
Otira


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