(Vor-)schnelle Einschätzung einer eventl. Straftat (?) (Allgemeines Forum)

ice-t-411, Dienstag, 07.06.2011, 10:35 (vor 5417 Tagen) @ SST

Hi!

Also wenn die ID zu einem Online-Ticket nicht vorhanden ist, würde ich nicht vom Vorwurf einer Straftat ausgehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um eine reine Vergesslichkeit handelt und die (passende) ID nicht mitgeführt wurde, ist naheliegender, als dass es sich um einen Straftäter handelt ;).

Ob es eine Straftat ist entscheidet wenn dann später ein Gericht, wobei es dem Anschein nach, wohl eher keine ist.

Wie schon gesagt: am einfachsten ist es in so einem Fall einfach die Fahrpreisnacherhebung bar zu bezahlen und das weitere dann auf schriftlichem Wege zu regeln.

Bezahlst du sie Bar hat das Unternehmen eigentlich nicht so großes Interesse an den Personalien. Ich weiß aber, dass die BVG in Berlin inzwischen immer die Personalien aufnimmt, weil viele Leute sich immer mit genügend Bargeld freikaufen. Läuft dann ungefähr so (fiktive Preise):

* Monatskarte kostet 120 Euro
* Nacherhebung kostet 40 Euro
* Werde ich weniger als dreimal im Monat kontrolliert mache ich Gewinn

Da der Kontrolldruck in der U/S-Bahn in Berlin abgesehen von von den Linien über die zentralen Bahnhöfe nicht so groß ist, geht die Rechnung oft auch. Wenn die BVG aber die Personalien hat, stellt sie beim dritten Mal Strafanzeige und/oder erteilt Hausverbot.

Gruß
Johannes


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