Personalausweis-Mitführpflicht in der Bahn? (Allgemeines Forum)

ice-t-411, Dienstag, 07.06.2011, 00:14 (vor 5416 Tagen) @ john-vogel

Hi!

Dabei meinte die Zugbegleiterin zu mir, dass ich bei Fahrten im Zug ein Personaldokument mitführen müsse und ich Glück hatte, dass die Zivilpolizei bereits ausgestiegen sei. Ansonsten hätte ich eine "Konventionalstrafe" zahlen müssen. Bei Google habe ich dazu jetzt keine brauchbaren Informationen finden können. Weiß dazu jemand mehr? Muss ich wirklich einen Personalausweis/Pass mitnehmen, wenn ich Bahn fahre?

Ein Strafe dürfte es nicht geben. Eine Zivilpolizei gibts auch nicht, höchstens Zivilstreifen.

Trotzdem hätte die Zugbegleiterin auf Stur schalten können und dich zur Aufnahme der Personalien an die (Bundes-)Polizei übergeben können. Dir wird schließlich eine Straftat* (Leistungserschleichung - also Fahren ohne gültige Fahrkarte) vorgeworfen.

Ausweisen kannst du dich aber nur durch einen Lichtbildausweis (außer du bist persönlich bekannt). Den hätte dir dann jemand nachbringen müssen. Führerschein würde wohl auch noch gehen, aber die Kombinaton aus Krankenkasse und Bahncard muss nicht akzeptiert werden.

Moral von der Geschicht: Natürlich muss du auch in der Bahn den Ausweis nicht mitführen, aber *wenn* das Gewaltmonopol (= der Staat) aus irgendeinem Grund deine Personalien feststellen muss, dann wirds ohne sehr viel schwieriger.

Gruß
Johannes

* Ich dachte es wäre zunächst eine Ordnungswidrigkeit, ändert in dem Fall aber nichts.


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