Urteil, Recht, Gesetz (Allgemeines Forum)

fjk, Dienstag, 07.06.2011, 14:35 (vor 5417 Tagen) @ Abi

NEIN, es gab ein BGH Urteil, daß eine Blutprobe nicht zulässig ist, weil es als "Körperverletzung" gewertet wird!

Hmm. Ist es nicht so, dass ein Urteil eine Einzelfallentscheidung ist, die auch höchstrichterlich nicht die allgemeine gesetzliche Regelung in Frage stellen muss*? Sprich, das in allen anderen Fällen zumindest erst einmal die oben zitierte StPO weiter gilt - und damit entsprechende Blutproben weiterhin gesetzlich zulässig und insofern rechtens sind?

Allgemein ist es doch außerdem so, dass es in Deutschland keine Präzedenzurteile wie im angelsächsichen Recht gibt - Einzelfall bleibt Einzelfall und ist gegen gesetzliche Regelungen abzuwägen, oder? Bei der Abwägung den Gedanken anderer, auch und gerade des BGH zu folgen, ist bei entsprechender Zitiererei sicher weder verboten noch ein Plagiat, sondern im Sinne der bei * verschlagworteten Aufgabe sicher erwünscht, trotzdem bleibt es eine Einzelfallentscheidung.

Die meisten Fahrer lassen sich es sich überergehen. Damit ist der Fall erledigt!

Das nennt man dann wohl "normative Kraft des Faktischen". Und dass sich das dann erledigt haben dürfte, damit hast Du wohl Recht;-)

findet das sehr AT ("allgemeinthematisch" oder so)
fjk

*) Könnte der BGH das überhaupt - im Sinne der "Außerkraftsetzung" von Gesetzen wegen Widersprüchen zu anderen, womöglich der Verfassung? Seine Aufgabe "durch seine Rechtsprechung die Rechtseinheit zu wahren und das Recht fortzubilden" (Wikipedia sei Dank), kann er ja durchaus auch dadurch, dass seinen Auslegungen gefolgt wird (s.o.) oder dass er auf solche Widersprüche erst einmal hinweist. Mit diesem Hinweis könnte dann immer noch jemand zum Verfassungsgericht "nebenan" laufen...


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