Personalausweis-Mitführpflicht in der Bahn? (Allgemeines Forum)

Tabernaer, Irgendwo im grünen Nirgendwo, Dienstag, 07.06.2011, 10:23 (vor 5418 Tagen) @ Abi


Dann laß ich einfach mal Wikipedia sprechen, Abschnitt "Gerichtliche Nichtverwertbarkeit von Blutproben" und bin auf Deine Antwort gespannt.


Das ist eher die absolute Ausanhme, wenn die Ploizei so einen "vollgetrunkenen" Fahrer hat, damit die Zwangsblutentnahme vom Richter angeordnet wird. Bei "kleinen" Trinkern ist keine Gefahr im Verzug. Und wenn der "Kleintrinker" sich gut mit seinem Recht auskennt, hat er die Oberhand...

Oder gehen wir noch einen Schritt weiter:
Der Verdächtige weigert sich der Alk Kontrolle und der Richter ordnet es an und es stellt sich heraus, daß der Verdächtige tatsächlich nichts getrunken hat! Da gibt es ein Nachspiel!

Aber meisten wissen das net und ist auch von Vorteil zu unserer Sicherheit

Hm und wie bitteschön willst du herausfinden, ob der Typ vor dir nur ein "kleiner Fisch und Gelegenheitstrinker" ist oder ob der ein Quartalssäufer ist, der ohne 1,8 aufm Kessel nich geradeaus fahren kann?


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