Personalausweis-Mitführpflicht in der Bahn? (Allgemeines Forum)

Markus-P, Montag, 06.06.2011, 21:15 (vor 5417 Tagen) @ Alex101

Ein Zub ist auf keinen Fall ein berechtigte Behörde.

Hab ich auch nicht behauptet.

Wenn du keine gültige Fahrkarte hast und dich nicht Ausweisen kannst oder willst, kann der Zub sehr wohl die (Bundes)Polizei hinzuziehen, da es sich um eine Straftat nach § 265a StGB "Erschleichen von Leistungen" handelt. Dann darf die Polizei sehr wohl die Personalien feststellen und dem Zub übergeben.

Genau, deswegen auch die Polizei.
Die ist die berechtigte Behörde.

Sorry, habe etwas schlecht zitiert.


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