Grundlage sind die BB Personenverkehr (Allgemeines Forum)

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Montag, 06.06.2011, 21:31 (vor 5418 Tagen) @ Alex101

Das gilt aber nur, wenn als Identifikationsdokument der Personalausweis gewählt wurde. Wenn z. B. die BahnCard oder eine Kreditkarte gewählt wurde, muss diese vorgelegt werden. Den Personalausweis braucht man dann nur, wenn die BahnCard ohne Foto ausgestellt wurde, aber das hat nur mit der BahnCard zu tun.

Oh, die neuen BC25 haben doch in Zukunft kein Foto mehr, oder?
Dann wird das in Zukunft recht nervig, wenn man immer seinen Perso rauskramen muß :-(
In diesem Fall nehme ich in Zukunft als I.-Karte wieder meine Kreditkarte. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? :-(


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