Bundesländer, Kreisverwaltungen, Gemeinden, ... = TÖB (Allgemeines Forum)

Henrik, Mittwoch, 30.03.2011, 11:20 (vor 5487 Tagen) @ Oscar (NL)

nicht-staatlichen Behörden

Siehe oben.
Alles was eine bestimmte Regierungsfunktion hat, aber unterhalb des Staates.
Also Bundesländer, Kreisverwaltungen, Gemeinden, Verkehrsverbünde.
Im sicheren Sinne auch Umweltschutzgruppen usw.

In echten HGV-Ländern wie Frankreich, Spanien und Italien ist HGV Staatssache und haben diese Instanzen kaum oder keinen Einfluss auf HGV-Vorhaben.

Das sind aber größtenteils doch wichtige elementare Teile unseres föderalen Staates, vor allem die Landesverwaltungen,
die auch die Raumordnungen (ROV) leiten.

Insgesamt lassen sich die von Dir genannten Verwalter zusammenfassen als Träger öffentlicher Belange (TÖB).

Das einzig nicht-staatliche sind halt die Umweltschutzgruppen u.ä., gehören aber eben auch zu den wichtigen TÖB.


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