Darf ein Lokführer das überhaupt? (Allgemeines Forum)

safe go, Chemnitz, Mittwoch, 22.09.2010, 09:43 (vor 5759 Tagen) @ Graukärtchenfahrer

- Im nicht schienengeführten Fahrzeugen (Auto, LKW, Rad, ...) ist eine Benutzung eines Handys nicht ohne Grund verboten.


Das wage ich zu bezweifeln.


Wo liegen Deine Zweifel? §23 StVO Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

Das steht doch da, wenn man allerdings Beiträge anderer dermaßen zerrupft (ich schließe da teilweise auch Ralf und mich selber ein), kommen solche (rhet.) Fragen natürlich zu stande.

Nicht nur ich habe in meinem Auto eine Freisprecheinrichtung um während der Fahrt telefonieren zu können.


Habe ich von einer Freisprecheinrichtung gesprochen?
In diesem Fall telefonierte er mit einem Handy ohne Freisprecheinrichtung, drehte teilweise seinen Stuhl und Kopf zur Seite...

Du sprachst allerdings auch nicht expliziert von "Handy am Ohr" oder so. Nimmt Deine Freisprechanlage (falls Du eine besitzt) Gespräche automatisch an oder ist eine Bedienhandlung (z. B. Tastendruck) notwendig. Auch wenn es kleinlich ist, wäre das für mich eine Handybenutzung (wenn man Telefonieren als solches schon nicht als dieses ansieht). ;-)

Die Polizei hat nichts dagegen, es sei denn, ich telefoniere mit dem Handy am Ohr.

Die Polizei sieht es vermutlich auch einfach nicht. ;-)

Wie sieht das die Bahn AG und wie ist das in den Richtlinien für Tf geregelt?


Das ist intern, aber trotzdem geregelt...


Warum ein Geheimnis daraus machen?

Frag doch mal die DB Bahn :D


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