Darf ein Lokführer das überhaupt? (Allgemeines Forum)

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Dienstag, 21.09.2010, 21:15 (vor 4964 Tagen) @ 101-Fan
bearbeitet von Graukärtchenfahrer, Dienstag, 21.09.2010, 21:16

Ich möchte mich der Frage mit einem anderen Fall anschließen, ohne jemanden zu verurteilen oder mich zu beschweren. Es geht mir um das Fachliche:

Vor einigen Wochen stieg ich in einem ICE3 in FRA ein und fuhr damit in Richtung Basel SBB. Ich bekam einen Platz vorne in der Lounge, die Türe zum Tf war angelehnt. Der Tf telefonierte beinahe ununterbrochen während der Fahrt mit seinem Handy. Die Ausnahmen waren während des Türschließens und der Anfahrt und ggf. bei der Einfahrt in z.B. Mannheim. Ich konnte aufgrund der angelehnten Türe hören, daß es sich dabei um rein private Gespräche handelte, die gehörten Worte und Sätze waren nun wirklich eindeutig.

Was ich woanders her kenne, außerhalb der Bahn AG:
- Private Gespräche während der Arbeitszeit sind i.A. verboten, insb. derartige lange Gespräche.
- Rein psychologisch betrachtet lenken private Telefongespräche nach meiner Auffassung immer von der Arbeit ab.
- Im nicht schienengeführten Fahrzeugen (Auto, LKW, Rad, ...) ist eine Benutzung eines Handys nicht ohne Grund verboten.

Wie sieht das die Bahn AG und wie ist das in den Richtlinien für Tf geregelt?


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