Darf ein Lokführer das überhaupt? (Allgemeines Forum)

liebe70, Dienstag, 21.09.2010, 21:34 (vor 5757 Tagen) @ Graukärtchenfahrer

Ich möchte mich der Frage mit einem anderen Fall anschließen, ohne jemanden zu verurteilen oder mich zu beschweren. Es geht mir um das Fachliche:

Was ich woanders her kenne, außerhalb der Bahn AG:
- Private Gespräche während der Arbeitszeit sind i.A. verboten, insb. derartige lange Gespräche.

Ach, wirklich? Ich telefoniere manchmal auch recht lange (also über 30 Minuten) mit diversen Freunden, die z.T. im öffentlichen Dienst arbeiten. Da kräht kein Hahn danach und sie hatten auch noch nie Probleme. Das liegt dann wohl am jeweiligen Arbeitgeber.

- Rein psychologisch betrachtet lenken private Telefongespräche nach meiner Auffassung immer von der Arbeit ab.

Was denn nun: Rein psychologisch oder nach Deiner Meinung? ;-) Wenn ich mich mit einem Kollegen einer Transportleitung neben dem Dienstlichen über Privates unterhalte, weil ich ihn kenne: ist das dann ein Dienst- oder ein Privatgespräch? Darf ich das Gespräch führen - oder nicht?

- Im nicht schienengeführten Fahrzeugen (Auto, LKW, Rad, ...) ist eine Benutzung eines Handys nicht ohne Grund verboten.

Das wage ich zu bezweifeln. Nicht nur ich habe in meinem Auto eine Freisprecheinrichtung um während der Fahrt telefonieren zu können. Die Polizei hat nichts dagegen, es sei denn, ich telefoniere mit dem Handy am Ohr. Das wird dann allerdings richtig teuer.

Wie sieht das die Bahn AG und wie ist das in den Richtlinien für Tf geregelt?

Das ist intern, aber trotzdem geregelt...


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