Darf ein Lokführer das überhaupt? (Allgemeines Forum)

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Dienstag, 21.09.2010, 21:46 (vor 5762 Tagen) @ liebe70

Was denn nun: Rein psychologisch oder nach Deiner Meinung? ;-) Wenn ich mich mit einem Kollegen einer Transportleitung neben dem Dienstlichen über Privates unterhalte, weil ich ihn kenne: ist das dann ein Dienst- oder ein Privatgespräch? Darf ich das Gespräch führen - oder nicht?

In Deinem Fall ist das schön und zeigt vielleicht ein positives Beriebsklima. Wenn dabei nicht die Interessen der Kunden vernachlässigt werden, ist das für mich kein Grund darüber nachzudenken. Es ist auch gut so, denn so wie die Hire&Fire-Politik schon in manchen Firmen ausgeartet ist, vgl. Kündigung infolge Cent-Beträge :-(

Allerdings, aus Sicht des Kunden: Wenn ich an einer Kasse oder woanders lange warten muß, weil ein Mitarbeiter Privatgespräche führt, der Mitarbeiter dieses nicht sofort abstellt, erachte ich dieses als Respektlosigkeit gegenüber den Kunden.
Als Chef würde ich das nicht mehr tolerieren...

- Im nicht schienengeführten Fahrzeugen (Auto, LKW, Rad, ...) ist eine Benutzung eines Handys nicht ohne Grund verboten.


Das wage ich zu bezweifeln.

Wo liegen Deine Zweifel? §23 StVO Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

Nicht nur ich habe in meinem Auto eine Freisprecheinrichtung um während der Fahrt telefonieren zu können.

Habe ich von einer Freisprecheinrichtung gesprochen?
In diesem Fall telefonierte er mit einem Handy ohne Freisprecheinrichtung, drehte teilweise seinen Stuhl und Kopf zur Seite...

Die Polizei hat nichts dagegen, es sei denn, ich telefoniere mit dem Handy am Ohr.
Das wird dann allerdings richtig teuer.

Sage ich doch.

Wie sieht das die Bahn AG und wie ist das in den Richtlinien für Tf geregelt?


Das ist intern, aber trotzdem geregelt...

Warum ein Geheimnis daraus machen?


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