Datenschutz (Fahrkarten und Angebote)

611 040, Erfurt, Samstag, 12.07.2025, 14:47 (vor 149 Tagen) @ sflori

es betrifft die DB FV und den Sparpreise- bzw. Supersparpreisefahrkarten.


Die DSGVO sieht eine Menge sinnvoller Kundenrechte vor. Gut, dass das hier auch mal durchgesetzt wurde. :)

Aus Anbietersicht hängt es immer davon ab, wie man etwas anbietet. Die DB hat sich da mutmaßlich nicht besonders clever angestellt.

Rechtskonform wäre z.B. die freiwillige Abfrage gewesen ("Wir informieren Sie dann über Verspätungen."). Ist wie beim IKEA, wo man mich an der Kasse nach der PLZ fragt, aber auch ein Schulterzucken akzeptiert. Rechtskonform wäre auch gewesen, wenn man am Schalter ein echtes Online-Ticket bestellt, das per eMail zugesendet wird. Denn dafür brauchts ja nun mal eine eMail-Adresse.

Das wäre aber ja total blöd. Man will doch zum Schalter gehen, dort ein Ticket kaufen, dies auf Papier direkt in die Hand bekommen und sofort einsteigen und losfahren. Alternativ auch am Automaten.
Ich will nicht zwingend irgendwelche Geräte jederzeit betriebsbereit und mit dem Internet verbunden haben müssen nur um eine gültige Fahrkarte vorzeigen zu können. (Und bevor es wieder kommt: Ja ich habe mein Handy immer dabei und nutze es auch für Verbindungsabfragen etc. aber trotz Powerbank und Steckdosen in einigen Zügen ist es manchmal am Ende eines langen Tages leer. Und da will ich nicht ohne Fahrkarte dastehen. Wenn ich eine Fahrkarte kaufe will ich sie auch auf Papier haben und wenn ich darauf aufpasse, kann die auch nicht plötzlich weg sein, nicjt gelesen werden können etc.

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