Zwingende Angabe E-Mail für Fahrkarten rechtswidrig (Fahrkarten und Angebote)

Barzahlung, Freitag, 11.07.2025, 15:28 (vor 150 Tagen) @ JanZ

es betrifft die DB FV und den Sparpreise- bzw. Supersparpreisefahrkarten.


Flexpreis und Monatskarte am Schalter betrifft es nicht?


Ich dachte, die bekam man immer ohne die Angabe einer Mailadresse, jedenfalls war in diesem Zusammenhang immer nur von (Super-)Sparpreisen die Rede. Ich wüsste jedenfalls nicht, warum bei Flexpreisen eine solche Pflicht eher gerechtfertigt sein sollte, eher im Gegenteil.

Flexpreis und Monatskarte sind auch am Schalter als digitales Ticket auszugeben und intern daher Mailadresse/Rufnummer anzufordern. Der Flexpreis war aber wahrscheinlich nicht Gegenstand der Auseinandersetzung, da man ihn auch am Automat erhält, wie er m.W. an jeder Station mit DB-Schalter steht.


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