Zwingende Angabe E-Mail für Fahrkarten rechtswidrig (Fahrkarten und Angebote)

heinz11, Freitag, 11.07.2025, 21:55 (vor 150 Tagen) @ EK-Wagendienst

es betrifft die DB FV und den Sparpreise- bzw. Supersparpreisefahrkarten.

Näheres unter https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/zwingende-angabe-der-e-mail-adress...


Nein, das stimmt so nicht. Im Leitsatz des Urteils heißt es:

"Der Erwerb einer Bahnfahrkarte darf nicht die Angabe der E-Mail-Adresse bzw. der Handynummer voraussetzen. Diese Datenverarbeitung ist für die Vertragserfüllung nicht erforderlich."

Und damit gilt das Urteil für ALLE Fahrkarten, auch wenn sich die Klage in diesem Fall gegen DP und SSP richtete. Wenn man die Urteilsbegründung bis zum Schluß liest, stößt man auf die entsprechenden Ausführungen.


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