Zwingende Angabe E-Mail für Fahrkarten rechtswidrig (Fahrkarten und Angebote)

611 040, Erfurt, Freitag, 11.07.2025, 16:04 (vor 150 Tagen) @ Barzahlung

Eben, und daher kann die DB doch einfach sagen, dass die Sparpreise Sonderangebote sind die eben nur online und am Schalter mit Mailadresse verfügbar sind.
Die normalen Bahnfahrkarten (= Flexpreise) kann man ja ohne am Automaten kaufen.

Interessanter und wichtiger wäre m.E. ein Urteil zur Einstellung des Verkaufs von Sparpreisen am Automaten gewesen.

Spezielle andere oder günstigere Angebote über nur Online-Vertriebswege gibt es ja nei sehr vielen Verkäufern. Egal ob divere Verkehrsverbünde, Versanddienstleister oder Einzelhändler, sehr viele bieten online spezielle Angebote an. Das kann kaum rechtswirdrig sein.

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