Datenschutz (Fahrkarten und Angebote)

sflori, Samstag, 12.07.2025, 13:04 (vor 149 Tagen) @ EK-Wagendienst

es betrifft die DB FV und den Sparpreise- bzw. Supersparpreisefahrkarten.

Die DSGVO sieht eine Menge sinnvoller Kundenrechte vor. Gut, dass das hier auch mal durchgesetzt wurde. :)

Aus Anbietersicht hängt es immer davon ab, wie man etwas anbietet. Die DB hat sich da mutmaßlich nicht besonders clever angestellt.

Rechtskonform wäre z.B. die freiwillige Abfrage gewesen ("Wir informieren Sie dann über Verspätungen."). Ist wie beim IKEA, wo man mich an der Kasse nach der PLZ fragt, aber auch ein Schulterzucken akzeptiert. Rechtskonform wäre auch gewesen, wenn man am Schalter ein echtes Online-Ticket bestellt, das per eMail zugesendet wird. Denn dafür brauchts ja nun mal eine eMail-Adresse.

Zum Nachlesen:
https://dsgvo-gesetz.de/art-7-dsgvo/
Art. 7 (4) DSGVO


Bye. Flo.


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