Zwingende Angabe E-Mail für Fahrkarten rechtswidrig (Fahrkarten und Angebote)

JanZ, HB, Freitag, 11.07.2025, 14:57 (vor 217 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von JanZ, Freitag, 11.07.2025, 14:57

es betrifft die DB FV und den Sparpreise- bzw. Supersparpreisefahrkarten.


Flexpreis und Monatskarte am Schalter betrifft es nicht?

Ich dachte, die bekam man immer ohne die Angabe einer Mailadresse, jedenfalls war in diesem Zusammenhang immer nur von (Super-)Sparpreisen die Rede. Ich wüsste jedenfalls nicht, warum bei Flexpreisen eine solche Pflicht eher gerechtfertigt sein sollte, eher im Gegenteil.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum