BahnCard fällt nicht unter Verbraucher­schutz­gesetz (Allgemeines Forum)

musicus, Mittwoch, 21.05.2025, 13:49 (vor 209 Tagen) @ zettelbox
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 21.05.2025, 13:54

Sehr spannend. Ungeachtet dieser zwischenzeitlichen uniosrechtlichen Klärung ließ das OLG mit Verweis auf das zehn Jahre ältere Fan-BC-Urteil (BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09) keine Revision zu.


ich gehe weiterhin davon aus, dass der Gesetzgeber auch Abomodelle wie Bahncards einschlägig sehen möchte.

Exakt diesen Schluss hatte das OLG im vorliegenden Fall in seiner Urteilsbegründung (PDF, 1,8 MB) aber (mit einigermaßen schlüssiger Herleitung) verneint bzw. ist dem Grundsatz 'in dubio pro reo' gefolgt.

Ein oder zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit und dann unbegrenzte Laufzeit mit monatlicher Kündigungsfrist finde ich eine faire Lösung für diese Art von Verträgen.

Da schließe ich mich an. Nur das OLG (und zuvor der BGH) hatte(n) geurteilt, eine BC sei nunmal kein Vertrag, der genau diesen gesetzlichen Regelungen unterläge. Dass man vor dem Hintergrund der definitorischen Regelungslücke im BGB i.V.m. der anzutreffenden Rechtssprechung dem Verbraucher von BCs eigentlich generell abraten müsste, weil ihm (i.d.R.) nicht klar sein kann, welche Art von Vertrag er hier gerade schließt, finde ich eine Nachlässigkeit des Gesetzgebers.

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ƪ(ړײ)‎ƪ​​ Bwmz¹¹¹⁻² ƪ(ړײ)‎ƪ​​


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