BahnCard fällt nicht unter Verbraucher­schutz­gesetz (Allgemeines Forum)

zettelbox, Mittwoch, 21.05.2025, 13:00 (vor 211 Tagen) @ musicus
bearbeitet von zettelbox, Mittwoch, 21.05.2025, 13:01

Sehr spannend. Ungeachtet dieser zwischenzeitlichen uniosrechtlichen Klärung ließ das OLG mit Verweis auf das zehn Jahre ältere Fan-BC-Urteil (BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09) keine Revision zu.

Danke für die ergänzenden Infos. Ehrlich gesagt klingt das reichlich absurd, mir war auch das EuGH-Urteil nicht bekannt - so genau hatte ich mich mit der Thematik nicht befasst. Vielleicht gibt es da ja irgendwann eine Klärung; ich gehe weiterhin davon aus, dass der Gesetzgeber auch Abomodelle wie Bahncards einschlägig sehen möchte. Gerade diese "vergessenen Kündigungen" sollen ja verhindert werden. (ja ja ich weiß, sind natürlich alles dumme Verbraucher, die ihren Fehler auf andere abwälzen wollen, wenn man der Argumentation hier folgt.) Ein oder zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit und dann unbegrenzte Laufzeit mit monatlicher Kündigungsfrist finde ich eine faire Lösung für diese Art von Verträgen.

Auch für die Bahn wäre das mindestens eine gleichwertig attraktive Alternative, evtl. könnte man sich die Mindestlaufzeit aussuchen (1 Monat, 1 Jahr, 2 Jahre), was natürlich bei einer höheren Mindestlaufzeit zu einem entsprechenden Einmalrabatt führt, und ab da läuft sie zur Standardkondition weiter, kann aber eben jederzeit mit Monatsfrist gekündigt werden. Kein wirtschaftlicher Nachteil für die Bahn und ziemlich verbraucherfreundlich. Aber was weiß ich schon.


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