Eigentlich relevant ist doch nur eine Frage! (Allgemeines Forum)

Tobs, Region Köln/Bonn, Montag, 19.05.2025, 19:39 (vor 219 Tagen) @ Waldbahn

Mal abgesehen davon, dass in meinen Augen das Image das wichtigste Kapital ist und ich allein deswegen - wenn auch betont selbstverständlich à titre purement commercial - zugunsten des Kunden handeln würde, stellt sich doch im Endeffekt eine rein rechtliche Frage:

Sollten erster und letzter Geltungstag der (derzeit gültigen) Karte(n) überein stimmen, berechnet die Bahn doch die selbe Leistung doppelt. Frage an die Juristen unter uns: Zu Recht?

Andernfalls, wenn also die Überlappung nur partiell ist, also je beide Karten den Rabatt an Tagen gewähren, an denen die jeweils andere Karte ungültig ist, könnte man meines Erachtens darauf verweisen. Die Frage des Rechts wäre dann eben eine ganz andere.

PS: Da hier von der My BahnCard die Rede ist, und somit von einem jüngeren, mutmaßlich (noch) relativ weniger betuchten Fahrgast (m/w/d) die Rede ist, hat das Ganze schon eine andere Dimension. Ich selbst würde mich einfach über meine Schusseligkeit ärgern, finanziell wären die Folgen aber eher überschaubar. Das sollte in der Diskussion (bzw. in Ton und Wortwahl) auch Beachtung finden.


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